Kosten
Diagnostik
Durch meinen Status als Wahlpsychologin werden unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten der Diagnostik von der jeweiligen Krankenkasse rückerstattet. Die Sozialversicherung übernimmt die anfallenden Kosten der Exploration und der verwendeten Testverfahren bis zu 80% des üblichen Kassentarifs.
Voraussetzung dafür ist die Zuweisung von einem Vertragsfacharzt für Kinder- und Jugendheilkunde, Innere Medizin, Neurologie (und Psychiatrie), Psychiatrie (und Neurologie), einem Allgemeinmediziner oder einem Vertragspsychotherapeuten.
Zuweisungen von anderen Vertragsärzten, Nichtvertragsärzten oder Psychotherapeuten sind vom Krankenversicherungsträger zu genehmigen. Bezüglich weiterer Auskünfte für die Kostenrückerstattung wenden Sie sich bitte an mich.
Auf dem Zuweisungsschein müssen angegeben sein:
- eine konkrete Fragestellung
- eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose (nach ICD-10 codiert)
- sowie der Vermerk “klinisch – psychologische Diagnostik erbeten”
Mögliche Fragestellungen:
- Entwicklungsverzögerung
- Verhaltensauffälligkeit
- Emotionale Beeinträchtigung
Nach Abschluss der Diagnostikphase erhalten Sie von mir eine Honorarnote, welche Sie nach Bezahlung, gemeinsam mit dem ausgefüllten Zuweisungsschein, der Originalrechnung samt Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse mit dem Ersuchen um Rückvergütung einreichen.
Beratung und Behandlung
Eine Übernahme der Kosten für eine klinisch-psychologische Beratung und Behandlung ist bislang durch die Krankenkassen nicht gegeben.
Honorar: 68.- € pro Einheit/Termin
Achtung: Nicht eingehaltene Termine, die nicht mindestens 24 Stunden zuvor abgesagt wurden, werden in Rechnung gestellt.